Responsive image


AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang, Vertragsabschluss
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil jeglicher vertraglichen Vereinbarung mit der Band Nardelli Quartett. Entgegenstehenden Regelungen in den AGB des Auftraggebers widerspricht die Band ausdrücklich. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.


Arbeitsbedingungen
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der für den Auftritt des Nardelli Quartetts vereinbarte Platz zur Verfügung steht und zum vereinbarten Zeitpunkt Bandmitglieder und ggf. Techniker freie Zufahrt zum Entladen der Fahrzeuge und Zugang zu den Veranstaltungsräumen haben und ungehindert Freiheit für den Aufbau besteht.

Sollten zur Durchführung des Auftrages Zufahrtscheine, Parkausweise oder Eintrittskarten notwendig sein, gehen diese zulasten des Auftraggebers und werden vor dem Auftrittstag den Musikern zugestellt. Sollte durch einen besonders erschwerten oder verspäteten Zugang zu den Veranstaltungsräumen ein rechtzeitiger Spielbeginn der Band nicht möglich sein, so geht dies zulasten des Auftraggebers.

Einfache Speisen und Getränke sind für die Musiker und Techniker der Band frei. Dies hat der Auftraggeber auch bei einem Catering durch Dritte zu gewährleisten. Für den Auftritt auf der Bühne stellt der Auftraggeber stilles Mineralwasser zur Verfügung.

Die Musiker der Band verpflichten sich, alle getroffenen Vereinbarungen einzuhalten, insbesondere für den Beginn und die Spieldauer, für den gesamten Auftritt und für alle musikalischen Darbietungen der Band. Die Bandmitglieder sind vor und während ihres Auftritts nicht an kurzfristige künstlerische Weisungen bzw. die Weisungen Dritter gebunden. Spezielle musikalische Wünsche (Wunschsongs) des Auftraggebers sind mit der Band mindestens 6 Wochen vor dem Auftritt abzusprechen. Das Nardelli Quartett gewährt hier keine Garantie auf tatsächliche Ausführbarkeit eines jeden Songs in der aktuellen Besetzung der Band und wird dies im Vorfeld nach musikalischen Kriterien professionell einschätzen und, falls nötig, dem Auftraggeber gegenüber kommunizieren.

Durch die Band unverschuldete Verspätungen, Wartezeiten oder Ablaufplanänderungen gehen zulasten des Auftraggebers. Bei Verzögerung des vereinbarten Auftrittsbeginns von seiten des Auftraggebers, bzw. bedingt durch etwaige Umstände, die außerhalb der Verantwortlichkeit der Band liegen, wird pro angefangene Stunde und Person eine Anwesenheitspauschale von 50,00 EUR berechnet.


Preise
• 1 Stunde Spielzeit - 550,00 EUR
• 2 Stunden Spielzeit - 950,00 EUR
• 3 Stunden Spielzeit - 1.300,00 Euro
• je Wunschsong - 50,00 Euro

Diese Preise gelten für die Dreier-Besetzung (Gesang, Klavier, Bass/Gitarre) und beinhalten bereits die Anfahrtskosten* der Musiker, die Vergütung der Vorbereitungszeit und die Bereitstellung des technischen Equipments und der Instrumente. Eine Stunde offizielle Spielzeit setzt sich aus mindestens 45 Minuten reiner Spielzeit und maximal 15 Minuten Pause zwischen den gespielten Sets zusammen.

*Anfahrtspauschale ab 30 km Entfernung zu unserem Standort Krefeld - 60,00 EUR

Die Kostenvoranschläge des Nardelli Quartetts verstehen sich unverbindlich. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die durch falsche Angaben des Auftraggebers bedingt sind und dadurch entstehende Verzögerungen oder Änderungen der Leistungen, kann das Nardelli Quartett dem Auftraggeber nach den geltenden Vergütungsgesetzen in Rechnung stellen. Kosten, welche im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen (z.B. GEMA-Gebühren, örtliche Abgaben) hat der Auftraggeber zu tragen. Die Band ist berechtigt, eine Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.


Haftung und Gewährleistung
Die Haftung durch das Nardelli Quartett gegenüber dem Auftraggeber auf Schadenersatz wegen vertraglicher Ansprüche ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Band herbeiführt wurde. Die Band übernimmt keine Haftung für die vom Auftraggeber gestellten Materialien, Geräte, Zelte, Instrumente, Räume, Plätze oder jegliches andere Inventar.

Der Auftraggeber gewährleistet die Sicherheit der Bandmitglieder des Nardelli Quartetts. Für Schäden, die vom Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder Gästen verursacht zulasten der Band entstehen, haftet der Auftraggeber. Dies gilt insbesondere bei transportablen Bühnen und den der Band zur Verfügung gestellten Stromanschlüssen, sowie Schäden, die in einem adäquat-kausalen Zusammenhang mit dem Auftritt des Nardelli Quartetts stehen und betrifft sowohl körperliche Schäden eines oder mehrerer Bandmitglieder als auch materielle Schäden am Equipment der Band. Stellt der Auftraggeber eigene oder angemietete Räumlichkeiten und Flächen für den Auftritt zur Verfügung, hat er sicherzustellen, daß diese für die Durchführbarkeit der Veranstaltung auch geeignet sind.

Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung, ggf. entsprechende Genehmigungen für die Veranstaltung einzuholen, sollte dies erforderlich sein.

Sollte eine vereinbarte Leistung von der Band nicht, nur teilweise oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, hat der Auftraggeber den Leistungsmangel unverzüglich zu rügen und Nachbesserung zu verlangen. Reklamationen gegen die Leistung des Nardelli Quartetts können nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des §377 HGB gerügt wurde.

Bei auftretenden Störungen, egal welcher Art, ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden, bzw. unvermeidbare Schäden so gering wie möglich zu halten.


Kündigung und Rücktritt
Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Nardelli Quartett jederzeit zu kündigen. Im Falle der Stornierung des Vertrages durch den Auftraggeber hat dieser alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen direkten Kosten zu ersetzen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber aufgrund der vorzeitigen Aufhebung des Vertragsverhältnisses und des dadurch für die Band entstehenden Verdienstausfalls die Zahlung der vereinbarten Honorare für das Nardelli Quartett und bereits erbrachter Leistungen nach folgender Staffelung zu zahlen:

• Stornierung bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 20%
• Stornierung bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 30%
• Stornierung bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 40%

Der Grund zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Vertragsparteien hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Band insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Zahlungen zum Fälligkeitszeitpunkt vom Kunden nicht geleistet wurden und trotz Aufforderung Rechnungen im Rahmen der vertraglichen Absprache nicht bezahlt werden.

Sollte die Veranstaltung in Folge nicht vorraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt werden, so können beide Vertragspartner den Vertrag kündigen. Das Nardelli Quartett ist in diesem Fall berechtigt, für die bereits erbrachten oder für die zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine Ausgleichszahlung in der Höhe der entstanden Kosten zu verlangen.


Datenschutz
Das Nardelli Quartett trägt Sorge dafür, daß alle Daten und Kundeninformationen nach den Richtlinien der DSVGO behandelt werden. Alle personenbezogenen Daten, die für die Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Beide Vertragsparteien vereinbaren Stillschweigen und garantieren keine Weitergabe der vertraglichen Vereinbarungen an Dritte.

Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Nardelli Quartetts.


Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Sollte der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des §14 BGB sein, so ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.